Lange Verjährungsfrist für Beitragsnachzahlungen wegen Schwarzarbeit
Urteil des SG Dortmund vom 25.01.2008, S 34 R 50/06, NWB 2008, 721
Unternehmen, die Schwarzarbeiter beschäftigen, müssen auch noch nach Jahrzehnten mit Beitragsnachzahlungen rechnen. Das Sozialgericht Dortmund geht bei der Hinterziehung von Sozialversicherungsbeiträgen durch illegale Schwarzarbeit von einer Verjährungsfrist von 30 Jahren aus.